Fluchttüren (mit Panikverriegelung)


Paniksystem (EN 179 / EN 1125)

In Gebäuden, in denen sich viele Menschen aufhalten, ist es von großer Bedeutung, dass die Menschen das Gebäude im Notfall schnell und sicher über eine Fluchttür verlassen können. In Gebäuden mit einer öffentlichen Funktion sind Fluchttüren sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Fluchttüren werden vielfach mit feuerbeständigen und/ oder schallisolierenden Funktionen kombiniert. Wenn Sie Ihre Tür als Fluchttür benutzen möchten, wird die Tür abhängig von den jeweiligen Normen mit einer Panikstange oder einer Klinke ausgerüstet.

Panikstange/ Türklinke
In Räumen, in denen die Menschen nicht über den Fluchtplan informiert sind (zum Beispiel in Diskotheken), ist nach der Norm EN 1125 eine Panikstange vorgeschrieben. Die Tür wird in dem Fall mit einer horizontalen Panikstange versehen, die bei leichtem Druck dafür sorgt, dass sich die Tür öffnet. Kennen die Menschen die Fluchtwege (zum Beispiel in Büroräumen), ist nach der Norm EN 179 in den meisten Fällen eine Türklinke ausreichend.

Lieferbar in Kombination mit:

Schallisolierung bis Rw = 56 dB (EN-ISO 140-3)
Feuerbeständigkeit bis zu 120 Minuten (NEN 6069-1991 / EN 1634-1)
Einbruchsicherung gemäß WK 2 und WK 3 (EN 1627)
Kugelsicherung gemäß Sicherheitsklasse FB 4 (EN 1522-1)
Für ATEX-Systeme geeignet

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kombinieren von Funktionen.

Anwendungsbereiche für Fluchttüren (mit Paniksystem)

  • Theater und Konzerthallen
  • Kinos
  • Cafés und Diskotheken
  • Sporthallen
  • Konferenzräume
  • Öffentliche Gebäude
  • Bürogebäude
  • Nutzungsbau